NotareGültig für: Deutschland
Verschlüsselter Dateiaustausch für Notariate
Entwürfe an Beteiligte, Unterlagen von Beteiligten: verschlüsselt, ohne dass jemand ein Konto braucht, und mit Nachweis, wann abgeholt wurde.
- Entwickelt & betrieben in Deutschland
- Ende-zu-Ende-verschlüsselt
- § 203 StGB im Vertrag
- Signierte Zustellnachweise
Was Ihr Berufsrecht verlangt und wie TEPHIA SECURE es umsetzt
| Pflicht | So erfüllt |
|---|---|
| § 18 BNotO, § 203 StGB Verschwiegenheit über alles, was Ihnen bei Ausübung des Amtes bekannt geworden ist. | Verschlüsselt, bevor es das Haus verlässt Die Datei wird im Browser verschlüsselt. Auf dem Server liegt sie ohne Schlüssel. |
| § 26a BNotO Für Dienstleister ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Strafbelehrung, Begrenzung der Kenntnisnahme und Regeln für weitere Beteiligte. Dient eine Leistung einem einzelnen Amtsgeschäft, braucht es die Einwilligung des Beteiligten. | Der Vertrag nach § 26a Abs. 3 BNotO Verschwiegenheitsverpflichtung und Strafbelehrung stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a — elektronisch geschlossen, in Textform, mit Kopie als PDF. |
Wie Ihre Nachweise gesichert sind
| In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat | Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel | |
|---|---|---|
| Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültig | enthalten | enthalten |
| Zeitstempel einer unabhängigen Stelle | enthalten | enthalten |
| Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel | enthalten | enthalten |
| Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigt | enthalten | enthalten |
| Online prüfbar, ohne Konto | enthalten | enthalten |
| Anzeige in Adobe Reader | „Gültigkeit unbekannt“1 | Gültig |
| Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS) | nicht enthalten | enthalten |
| Sinnvoll für | Akte, Mandanten | Gerichte, Behörden, Gegenseite |
1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.
- Signatur: Jede Änderung fällt auf
- Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
- Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
- Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
- Online prüfbar, ohne Konto
- Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
- Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
- Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite
Was TEPHIA SECURE außerdem mitbringt
Beteiligte ohne Konto
Ein Link und ein Passwort auf getrenntem Weg. In die andere Richtung nimmt ein Briefkasten Unterlagen entgegen.
Nachweis für die Akte
Signiertes PDF/A mit Zeitstempel einer unabhängigen Stelle.
Häufige Fragen
Was muss im Vertrag mit dem Dienstleister stehen?
Nach § 26a Abs. 3 BNotO ein Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kenntnisnahme nur so weit, wie der Auftrag es erfordert, und Regeln für weitere Beteiligte. Das steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a, den Sie beim Einrichten elektronisch schließen. Die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters bleibt Ihre Aufgabe.
Brauche ich die Einwilligung der Beteiligten?
Nur wenn eine Dienstleistung einem einzelnen Amtsgeschäft dient (§ 26a Abs. 4 BNotO). Ein Dienst für den Dateiaustausch ist in der Regel allgemeine Infrastruktur des Notariats wie E-Mail, keine Leistung für ein bestimmtes Amtsgeschäft. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, beurteilen Sie selbst.
Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.
Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.