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ÄrzteGültig für: Deutschland

Verschlüsselter Dateiversand für Arztpraxen

Befunde, Bilder, Berichte an Patienten oder an Stellen außerhalb der Telematikinfrastruktur: verschlüsselt versandt, ohne Konto beim Empfänger, mit Nachweis der Abholung.

Was Ihr Berufsrecht verlangt und wie TEPHIA SECURE es umsetzt

PflichtSo erfüllt
§ 9 MBO-Ä, § 203 StGB

Schweigepflicht über alles, was Ihnen als Ärztin oder Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Ihre Grundpflicht. Was TEPHIA SECURE dazu beiträgt, zeigen die übrigen Zeilen.

§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB

Wer Dienstleister einsetzt, muss dafür sorgen, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB

Geheimhaltungsverpflichtung und Strafbelehrung stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a.

§ 10 Abs. 5 MBO-Ä, Art. 9 DSGVO

Elektronische Aufzeichnungen brauchen besondere Schutzmaßnahmen gegen Veränderung, Vernichtung und unrechtmäßige Verwendung. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt.

Schutz gegen Einsicht und Veränderung

Verschlüsselt im Browser, der Server hat keinen Schlüssel. Jede Abholung wird in einer Kette festgehalten, die nachträgliche Änderungen sichtbar macht.

Erste Seite des Beispiel-Nachweises: Abholung über den Link aus der Mail, IP-Adresse und Standort, Prüfsumme und Prüfsiegel mit QR-Code
Beispiel ansehen: ein echter Zustellnachweis Ein tatsächlicher Versand dreier Musterdateien an einen Demo-Empfänger — digital signiert, mit Zeitstempel, mit der Prüfsumme jeder Datei und jederzeit öffentlich prüfbar.

Wie Ihre Nachweise gesichert sind

In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel
Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültigenthaltenenthalten
Zeitstempel einer unabhängigen Stelleenthaltenenthalten
Hash-Kette mit täglichem Kettensiegelenthaltenenthalten
Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigtenthaltenenthalten
Online prüfbar, ohne Kontoenthaltenenthalten
Anzeige in Adobe Reader„Gültigkeit unbekannt“1Gültig
Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)nicht enthaltenenthalten
Sinnvoll fürAkte, MandantenGerichte, Behörden, Gegenseite

1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.

Immer enthalten
  • Signatur: Jede Änderung fällt auf
  • Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
  • Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
  • Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
  • Online prüfbar, ohne Konto
Mit Siegel zusätzlich · demnächst
  • Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
  • Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
  • Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite

Was TEPHIA SECURE außerdem mitbringt

Kein Ersatz für KIM

Für den Austausch innerhalb der Telematikinfrastruktur, etwa den eArztbrief, ist KIM vorgesehen. TEPHIA ist für alles außerhalb davon.

Häufige Fragen

Was verlangt die Berufsordnung bei elektronischen Daten?

§ 10 Abs. 5 MBO-Ä verlangt für elektronische Aufzeichnungen besondere Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gegen Veränderung, Vernichtung und unrechtmäßige Verwendung. Hier wird im Browser verschlüsselt, der Server hat keinen Schlüssel, und jede Abholung steht in einer Kette, die nachträgliche Änderungen sichtbar macht. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer; die Nummerierung kann abweichen.

Muss ich den Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten?

Ja. Nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen mitwirkenden Dienstleister nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hat. Geheimhaltungsverpflichtung und Strafbelehrung stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a.

Sieht der Anbieter Patientendaten?

Die Inhalte nicht: Sie werden im Browser verschlüsselt, der Server hat keinen Schlüssel. Lesbar sind die Angaben, die der Nachweis braucht: Dateinamen, Größen, Zeitpunkte, IP-Adressen und, wenn der Dienst den Link verschickt, die Empfängeradresse. Ein Dateiname kann selbst schon ein Geheimnis sein.

Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.

Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.