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SteuerberaterGültig für: Deutschland

Verschlüsselter Dateiaustausch für Steuerberater

Jahresabschluss, Steuererklärung, BWA, Lohnunterlagen: Sie senden verschlüsselt, Ihr Mandant holt mit Link und Passwort ab, und für die Akte bekommen Sie einen Nachweis. Der Mandant braucht dafür weder Programm noch Konto.

Was Ihr Berufsrecht verlangt und wie TEPHIA SECURE es umsetzt

PflichtSo erfüllt
§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB, § 203 StGB

Verschwiegenheit über alles, was Ihnen in Ausübung des Berufs bekannt wird — berufsrechtlich und strafrechtlich.

Ihre Grundpflicht. Was TEPHIA SECURE dazu beiträgt, zeigen die übrigen Zeilen.

§ 62a StBerG

Wer einen Dienstleister einsetzt, braucht einen Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kenntnisnahme nur soweit erforderlich, Regeln für weitere Beteiligte. Die sorgfältige Auswahl bleibt Ihre Aufgabe.

Der Vertrag nach § 62a Abs. 3 StBerG

Verschwiegenheitsverpflichtung, Strafbelehrung, Begrenzung der Kenntnisnahme und Verpflichtung weiterer Beteiligter stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a. Sie schließen ihn beim Einrichten elektronisch, in Textform, mit Kopie als PDF.

Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur E-Mail-Kommunikation (2019)

Verschlüsselung wird empfohlen. Unverschlüsselt nur mit Einwilligung des Mandanten — bei Jahresabschluss, Steuererklärung und BWA nur mit konkreter Einwilligung für genau diese Unterlagen, bei Daten Dritter wie Lohnunterlagen gar nicht.

Mehr, als die Kammer empfiehlt

Ende-zu-Ende statt nur Transportverschlüsselung: Die Datei wird in Ihrem Browser verschlüsselt und liegt auf dem Server ohne Schlüssel. Weil nichts unverschlüsselt versandt wird, brauchen Sie keine Einzeleinwilligung — auch nicht für Lohnunterlagen.

Erste Seite des Beispiel-Nachweises: Abholung über den Link aus der Mail, IP-Adresse und Standort, Prüfsumme und Prüfsiegel mit QR-Code
Beispiel ansehen: ein echter Zustellnachweis Ein tatsächlicher Versand dreier Musterdateien an einen Demo-Empfänger — digital signiert, mit Zeitstempel, mit der Prüfsumme jeder Datei und jederzeit öffentlich prüfbar.

Wie Ihre Nachweise gesichert sind

In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel
Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültigenthaltenenthalten
Zeitstempel einer unabhängigen Stelleenthaltenenthalten
Hash-Kette mit täglichem Kettensiegelenthaltenenthalten
Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigtenthaltenenthalten
Online prüfbar, ohne Kontoenthaltenenthalten
Anzeige in Adobe Reader„Gültigkeit unbekannt“1Gültig
Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)nicht enthaltenenthalten
Sinnvoll fürAkte, MandantenGerichte, Behörden, Gegenseite

1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.

Immer enthalten
  • Signatur: Jede Änderung fällt auf
  • Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
  • Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
  • Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
  • Online prüfbar, ohne Konto
Mit Siegel zusätzlich · demnächst
  • Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
  • Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
  • Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite

Was TEPHIA SECURE außerdem mitbringt

Der Mandant braucht nichts

Kein Programm, kein Konto, kein Zertifikat. Ein Link, ein Passwort auf getrenntem Weg. Für Belege in die andere Richtung richten Sie einen Briefkasten ein.

Ein Nachweis für die Akte

Wann wer abgeholt hat, steht in einem signierten PDF/A mit Zeitstempel einer unabhängigen Stelle — prüfbar auch ohne uns.

Häufige Fragen

Brauche ich die Einwilligung meines Mandanten?

Für den verschlüsselten Versand nicht. Nach den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer zur E-Mail-Kommunikation (2019) braucht eine Einwilligung, wer unverschlüsselt versendet, bei Jahresabschluss, Steuererklärung und BWA sogar für genau diese Unterlagen. Hier wird nichts unverschlüsselt versandt. Deshalb entfällt die Einzeleinwilligung, auch für Lohnunterlagen und andere Daten Dritter.

Reicht nicht auch Transportverschlüsselung?

Nach den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer ja. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schreibt keine Kammer vor. Hier wird trotzdem Ende-zu-Ende verschlüsselt: Die Datei wird in Ihrem Browser verschlüsselt, und der Server hat keinen Schlüssel. Das ist mehr, als die Kammer empfiehlt.

Was muss im Vertrag mit dem Dienstleister stehen?

Nach § 62a Abs. 3 StBerG ein Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kenntnisnahme nur so weit, wie der Auftrag es erfordert, und Regeln für weitere Beteiligte. Das steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a, den Sie beim Einrichten elektronisch schließen. Die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters bleibt Ihre Aufgabe.

Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.

Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.