TreuhänderGültig für: Liechtenstein
Verschlüsselter Dateiaustausch für Treuhandgesellschaften
Unterlagen an Klienten senden und von ihnen anfordern – verschlüsselt, ohne Konto für den Klienten, mit Nachweis.
- Entwickelt & betrieben in Deutschland
- Ende-zu-Ende-verschlüsselt
- § 121 StGB im Vertrag
- Signierte Zustellnachweise
Was Ihr Berufsrecht verlangt
Geheimnisschutz für Treuhänder; Hilfskräfte stehen ihnen gleich (Abs. 4).
Auslagerung nur mit schriftlicher Vereinbarung; die Verantwortung bleibt beim Treuhänder, die Aufsicht durch FMA und Wirtschaftsprüfer darf nicht beeinträchtigt werden.
Wie TEPHIA SECURE das umsetzt
Verschwiegenheit im Vertrag
Unser Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet uns in Ziffer 5b zur Verschwiegenheit und bindet alle Beteiligten in Textform – elektronisch geschlossen, mit Kopie als PDF. Für Treuhänder, die nach Art. 21b TrHG auslagern, sieht er Auskunfts- und Prüfrechte für FMA und Wirtschaftsprüfer vor.
Stand der Technik
AES-256-GCM, der Schlüssel aus dem Passwort über Argon2id, verschlüsselt im Browser des Absenders. Der Server hat keinen Schlüssel und kann die Inhalte nicht lesen.
Ohne Konto für Empfänger
Empfänger brauchen kein Konto. Über einen Briefkasten nehmen Sie Unterlagen von Klienten und Dritten entgegen – mit demselben Schutz und demselben Nachweis.
Nachweis, der standhält
Jedes Ereignis hängt kryptografisch am vorherigen. Der Zustellnachweis ist ein signiertes PDF/A mit Zeitstempel einer unabhängigen Stelle.
Wie Ihre Nachweise gesichert sind
| In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat | Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel | |
|---|---|---|
| Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültig | enthalten | enthalten |
| Zeitstempel einer unabhängigen Stelle | enthalten | enthalten |
| Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel | enthalten | enthalten |
| Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigt | enthalten | enthalten |
| Online prüfbar, ohne Konto | enthalten | enthalten |
| Anzeige in Adobe Reader | „Gültigkeit unbekannt“1 | Gültig |
| Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS) | nicht enthalten | enthalten |
| Sinnvoll für | Akte, Mandanten | Gerichte, Behörden, Gegenseite |
1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.
- Signatur: Jede Änderung fällt auf
- Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
- Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
- Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
- Online prüfbar, ohne Konto
- Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
- Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
- Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite
Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.
Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.