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RechtsanwälteGültig für: Deutschland

Verschlüsselter Dateiaustausch für Kanzleien

Für alles, was nicht über das beA läuft: Unterlagen an Mandanten, Gegenseite oder Sachverständige, verschlüsselt versandt und mit Nachweis, wann sie abgeholt wurden.

Was Ihr Berufsrecht verlangt und wie TEPHIA SECURE es umsetzt

PflichtSo erfüllt
§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB

Verschwiegenheit über alles, was Ihnen in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist.

Ihre Grundpflicht. Was TEPHIA SECURE dazu beiträgt, zeigen die übrigen Zeilen.

§ 43e BRAO

Für Dienstleister ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Strafbelehrung, Begrenzung der Kenntnisnahme und Regeln für weitere Beteiligte. Die sorgfältige Auswahl bleibt Ihre Aufgabe.

Der Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAO

Verschwiegenheitsverpflichtung und Strafbelehrung stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a — elektronisch geschlossen, in Textform, mit Kopie als PDF.

§ 2 Abs. 2 BORA

Risikoadäquate, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Mandatsgeheimnisses — nach Datenschutzrecht, sonst nach dem Stand der Technik.

Stand der Technik

AES-256-GCM, der Schlüssel aus dem Passwort über Argon2id, verschlüsselt im Browser des Absenders. Der Server hat keinen Schlüssel und kann die Inhalte nicht lesen.

Erste Seite des Beispiel-Nachweises: Abholung über den Link aus der Mail, IP-Adresse und Standort, Prüfsumme und Prüfsiegel mit QR-Code
Beispiel ansehen: ein echter Zustellnachweis Ein tatsächlicher Versand dreier Musterdateien an einen Demo-Empfänger — digital signiert, mit Zeitstempel, mit der Prüfsumme jeder Datei und jederzeit öffentlich prüfbar.

Wie Ihre Nachweise gesichert sind

In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel
Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültigenthaltenenthalten
Zeitstempel einer unabhängigen Stelleenthaltenenthalten
Hash-Kette mit täglichem Kettensiegelenthaltenenthalten
Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigtenthaltenenthalten
Online prüfbar, ohne Kontoenthaltenenthalten
Anzeige in Adobe Reader„Gültigkeit unbekannt“1Gültig
Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)nicht enthaltenenthalten
Sinnvoll fürAkte, MandantenGerichte, Behörden, Gegenseite

1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.

Immer enthalten
  • Signatur: Jede Änderung fällt auf
  • Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
  • Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
  • Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
  • Online prüfbar, ohne Konto
Mit Siegel zusätzlich · demnächst
  • Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
  • Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
  • Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite

Was TEPHIA SECURE außerdem mitbringt

Auch für die Gegenseite

Empfänger brauchen kein Konto. Über einen Briefkasten nehmen Sie Unterlagen von Mandanten und Dritten entgegen — mit demselben Schutz und demselben Nachweis.

Nachweis, der standhält

Jedes Ereignis hängt kryptografisch am vorherigen. Der Zustellnachweis ist ein signiertes PDF/A mit Zeitstempel einer unabhängigen Stelle.

Häufige Fragen

Schreibt § 2 BORA eine bestimmte Verschlüsselung vor?

Nein. § 2 Abs. 2 BORA verlangt Maßnahmen, die risikoadäquat und für den Anwaltsberuf zumutbar sind: Technische Maßnahmen genügen, wenn sie das Datenschutzrecht erfüllen, sonst müssen sie dem Stand der Technik entsprechen. Unverschlüsselte E-Mails verbietet die Vorschrift nicht. Hier wird Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit AES-256-GCM im Browser des Absenders.

Brauche ich für jedes Mandat eine Einwilligung?

In der Regel nicht. § 43e Abs. 5 BRAO verlangt die Einwilligung des Mandanten, wenn eine Dienstleistung einem einzelnen Mandat dient. Ein Dienst für den Dateiaustausch ist allgemeine Kanzleiinfrastruktur wie E-Mail oder Cloud, keine Leistung für ein bestimmtes Mandat. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, beurteilen Sie selbst.

Was muss im Vertrag mit dem Dienstleister stehen?

Nach § 43e Abs. 3 BRAO ein Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kenntnisnahme nur so weit, wie der Auftrag es erfordert, und Regeln für weitere Beteiligte. Das steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, Ziffer 5a, den Sie beim Einrichten elektronisch schließen. Die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters bleibt Ihre Aufgabe.

Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.

Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.