SteuerberaterGültig für: Dänemark
Verschlüsselter Dateiaustausch für Steuerberatungen
Unterlagen an Mandanten senden und von ihnen anfordern – verschlüsselt, ohne Konto für den Mandanten, mit Nachweis der Abholung.
- Entwickelt & betrieben in Deutschland
- Ende-zu-Ende-verschlüsselt
- Tavshedspligt im Vertrag
- Signierte Zustellnachweise
Was Ihr Berufsrecht verlangt
Nach Auffassung von Datatilsynet ist Verschlüsselung in der Regel eine angemessene Maßnahme, wenn vertrauliche oder sensible personenbezogene Daten per Mail über das Internet gehen – mindestens TLS 1.2.
Steuerberatung ist in Dänemark kein reglementierter Beruf; die Vertraulichkeit folgt aus Ihrem Auftrag. Uns bindet der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie TEPHIA SECURE das umsetzt
Verschwiegenheit im Vertrag
Unser Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet uns in Ziffer 5b zur Verschwiegenheit, beschränkt die Kenntnisnahme auf das Nötige und bindet alle Beteiligten in Textform – elektronisch geschlossen, mit Kopie als PDF.
Stand der Technik
AES-256-GCM, der Schlüssel aus dem Passwort über Argon2id, verschlüsselt im Browser des Absenders. Der Server hat keinen Schlüssel und kann die Inhalte nicht lesen. Benachrichtigungen per Mail enthalten keine Dateinamen; der Nachweis als PDF geht nur auf Wunsch mit.
Ohne Konto für Empfänger
Empfänger brauchen kein Konto. Über einen Briefkasten nehmen Sie Unterlagen von Klienten und Dritten entgegen – mit demselben Schutz und demselben Nachweis.
Nachweis, der standhält
Jedes Ereignis hängt kryptografisch am vorherigen. Der Zustellnachweis ist ein signiertes PDF/A mit Zeitstempel einer unabhängigen Stelle.
Wie Ihre Nachweise gesichert sind
| In jedem TarifSignatur mit unserem Zertifikat | Zusatzoption · demnächstQualifiziertes elektronisches Siegel | |
|---|---|---|
| Jede Änderung am PDF macht die Signatur ungültig | enthalten | enthalten |
| Zeitstempel einer unabhängigen Stelle | enthalten | enthalten |
| Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel | enthalten | enthalten |
| Prüfsumme (SHA-256) jeder Datei, vom Empfänger bestätigt | enthalten | enthalten |
| Online prüfbar, ohne Konto | enthalten | enthalten |
| Anzeige in Adobe Reader | „Gültigkeit unbekannt“1 | Gültig |
| Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS) | nicht enthalten | enthalten |
| Sinnvoll für | Akte, Mandanten | Gerichte, Behörden, Gegenseite |
1 Kein Fehler: Unser Zertifikat steht nicht auf der EU-Vertrauensliste, die der Reader kennt. Die Unversehrtheit prüfen Sie online oder über den Fingerabdruck des Zertifikats.
- Signatur: Jede Änderung fällt auf
- Zeitstempel einer unabhängigen Stelle
- Hash-Kette mit täglichem Kettensiegel
- Prüfsumme jeder Datei, vom Empfänger bestätigt
- Online prüfbar, ohne Konto
- Adobe Reader zeigt „Gültig“ statt „Gültigkeit unbekannt“
- Gesetzliche Vermutung der Echtheit (Art. 35 Abs. 2 eIDAS)
- Sinnvoll für Gerichte, Behörden, Gegenseite
Eine Zertifizierung durch eine Kammer gibt es für solche Dienste nicht, und die sorgfältige Auswahl eines Dienstleisters bleibt nach Ihrem Berufsrecht Ihre Aufgabe.
Die Angaben zur Rechtslage auf dieser Seite sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein unsere Verträge.